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Damen-Mannschaft

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Die junge Damen-Mannschaft hochmotiviert, den Aufwärtstrend in Richtung Meisterschaft fortzusetzen. more »

Herren-Mannschaft

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Hobby-Mixed-Mannschaft

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Die Hobby-Mixed-Mannschaft der SG Kaarst hält sich wacker in der Leistungsstufe B der Hobby-Mixed-Liga. more »

Alles über die Volleyball-Mitgliedschaft bei der SG Kaarst

 

Grundsätzlich

Diese Seite informiert über die Aufnahme als Mitglied bei der SG Kaarst in der Abteilung Volleyball, über die zu entrichtenden Beiträge sowie über die Möglichkeiten einer Kündigung der Mitgliedschaft, soweit dem Ersteller dieser Seite die aktuellen diesbezüglichen Daten vorliegen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für nähere Informationen besuche man die Serviceseite der SG Kaarst.

Aufnahme

Die Aufnahme als Mitglied der SG Kaarst und die Zuordnung zur Abteilung "Volleyball" kann schriftlich durch das einheitliche Aufnahmeformular beantragt werden. Das Aufnahmeformular kann hier als PDF-Datei heruntergeladen, dann ausgedruckt und ausgefüllt an die SG Kaarst geschickt werden.

 

Beiträge

Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus einem Grundbeitrag für die allgemeine Vereinsmitgliedschaft bei der SG Kaarst und aus einem Abteilungsbeitrag für die Zuordnung zur Abteilung Volleyball. Die Beiträge werden auf Basis der monatlichen Entrichtung genannt.

Bei der Anmeldung zur Mitgliedschaft werden des Weiteren einmalige Aufnahmegebühren erhoben.

Vereinsbezogene Beiträge

  • Einmalig bei Aufname: € 5,11
     
  • Monatliche Beiträge:
    • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren: € 2,50
    • Erwachsene mit Einzugsermächtigung: € 3,80
    • Erwachsene ohne Einzugsermächtigung: € 4,--
 

Abteilungsbezogene Beiträge

  • Einmalig bei Aufname: € 18,--
     
  • Monatliche Beiträge:
    • Schüler und Studenten: € 3,--
    • Erwachsene: € 4,70
    • "Passive": € 1,40
 

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei der SG Kaarst kann zum 30.6. und zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden. Dabei ist jeweils eine Frist von 1 Monat einzuhalten.